Vertrags-/Kaufrecht
Hierunter fasse ich das Allgemeine und Besondere Schuldrecht, das sämtliche Arten von Verträgen umfasst, insbesondere den Kaufvertrag, den Werkvertrag sowie den Reisevertrag. Darüber hinaus umfasst dieser Bereich auch Darlehen und Schenkungen.
Für den Mandanten ist entscheidend, was geschieht, wenn der Vertrag nicht wie von Anfang geplant durchgeführt werden kann. Anlässlich einer Überprüfung des Sachverhalts müssen daher viele Punkte beachtet werden. So ist schon der wirksame Vertragsschluss wegen Verstoßes gegen Verbraucherschutzvorschriften (Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte) häufig zu verneinen bzw. kann ein geschlossener Vertrag wegen Verstoßes gegen Aufklärungspflichten im Nachhinein beseitigt werden.
Bei Mängeln der geschuldeten Sache oder Leistung tut sich für den benachteiligten Vertragsteil ein breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten auf. Welche für ihn die günstigste ist, muss in einem persönlichen Gespräch orientiert an seinen Wünschen herausgefunden werden. Das Gewährleistungsrecht gibt dem Geschädigten mehrere Optionen an die Hand, welche aber im Einzelfall von so vielen Faktoren abhängen, dass eine zielgerichtete Verfolgung der einzelnen Ansprüche ohne rechtliche Beratung sehr schnell zu unerwünschten Ergebnissen führen kann.
Für den Anbieter von Dienstleistungen und Waren besteht zur Abmilderung des geschäftlichen Risikos die Möglichkeit, sich mithilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen allzu grenzenlose Haftung abzusichern. Zum einen biete ich die je nach Branche bedarfsgerechte Erarbeitung von AGB an, zum anderen beurteile ich die Wirksamkeit von AGB für den Adressaten. An die Wirksamkeit von AGB werden sehr hohe Ansprüche gestellt, so dass hier eine fachmännische Beurteilung meist angezeigt ist.