Verkehrs-/ Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht beschäftigt sich mit vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen sowie mit Ansprüchen aus Gefährdungshaftung wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das Schadensersatzrecht, insbesondere im Verkehrsrecht, erfordert oftmals genaue Detailkenntnisse. Denn mit der Abwicklung des reinen Sachschadens ist es oft nicht getan.

 

Gerade bei Verkehrsunfällen geht mit der Beschädigung des Fahrzeuges oft eine körperliche Beeinträchtigung einher. Diese führen zum Anspruch auf einen angemessenen Schmerzensgeldbetrag, dessen Geltendmachung gegenüber dem Schädiger, vor allem aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer oftmals ohne die erforderliche Sachkenntnis zur Beschneidung des zustehenden Betrages führt. Hier ist unter Einbeziehung aller Fakten wie Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Arbeitsunfähigkeit etc. eine Betragshöhe in Zusammenarbeit mit der Gegenseite festzulegen.
Damit aber nicht genug, es können Nutzungsausfallschäden, der sogenannte merkantile Minderwert, Mietwagenkosten, Haushaltsführungsschäden und vieles mehr entstehen, so bei erheblicher Dauer des Krankenstandes Gehalts- bzw. Lohneinbußen bis hin zur Folge der Arbeitsunfähigkeit.

 

Aber auch das allgemeine Schadensersatzrecht hält vielfältige, für den Betroffenen vielfach nicht lösbare Probleme bereit. So kann es schwierig sein, den richtigen Weg zur Durchsetzung zustehender Ansprüche, unter Umständen auch gegen den eigenen Versicherer (wie Hausrat-, Elementar-, Brandversicherung etc.), zu finden. Von der Ermittlung der Schadensursache (Begutachtung) bis hin zur Bezifferung der Schadenshöhe sind viele Verfahrensschritte abzuhandeln. Besonders zu beachten sind hierbei die jeweils geltenden und zum Teil erheblich unterschiedlichen Beweislastregeln, die dem Durchschnittsverbraucher kaum geläufig sein dürften.

Bei solchen Fragen ist es beruhigend, wenn man einen kompetenten Rechtsanwalt als Ratgeber und Vertreter an seiner Seite hat.