Familienrecht

Das Familienrecht hält vielfältige Fallgestaltungen bereit. Beispielhaft seien genannt:

  • Scheidung
  • Ehe-/Lebenspartnerverträge
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt, sowohl Kindesunterhalt als auch Ehegattenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- bzw. Umgangsrecht
  • Kindschaftsverfahren

Ein zentrales Arbeitsgebiet ist das Scheidungsverfahren. Ich berate Sie vor der Einleitung einer Scheidung über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Scheidung, so dass Sie entscheiden können, ob und ggf. wann ein Scheidungsantrag gestellt werden soll. Ich vertrete Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und kläre gemeinsam mit Ihnen, in welcher Weise Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln sind. Dabei strebe ich möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen werden nach Möglichkeit vermieden, da jahrelange Prozesse nicht nur kostenintensiv, sondern auch psychisch belastend für die Mandanten sind.
Schon im Vorfeld einer Lebensbindung können vielerlei Probleme vermieden werden. Verträge bieten eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen vermeiden können.

 

In der Folge kommen auf die Parteien eine Menge unangenehmer Entscheidungen zu. So ist das gemeinsame Vermögen auseinanderzusetzen, wobei besonderes Augenmerk auf den gegebenen Güterstand der Ehegatten zu legen ist. Auch der Versorgungsgausgleich wird im Scheidungsverfahren betrieben.

 

Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat in der Regel sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den, der Unterhaltszahlungen benötigt, existentielle Bedeutung. Unterhaltsansprüche können für Eheleute in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt  bestehen. Kindesunterhalt kann von minderjährigen Kindern aber auch von volljährigen Kindern wegen Ausbildung, Krankheit oder Betreuung eigener Kinder beansprucht werden. Auch die Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder sowie nicht verheirateter Elternteile erlangen zunehmend an Bedeutung.

 

Darüber hinaus kläre ich gerne sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Kindern wie Sorgerecht oder Umgangsrecht.